Investor relations

ÜBER DIE AREAM SOLAR FINANCE GMBH

 

Die Aream Solar Finance GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE. Sie finanziert die Projektentwicklung von Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland. Die Projektentwicklung erfolgt durch die Schwestergesellschaft AREAM Advisory GmbH. Die Emittentin besitzt bereits Projektrechte an einem in Entwicklung befindlichen PV-Projekt mit einer Zielkapazität von bis zu 70 MWp und einem derzeitigen Wert von 1,4 Mio. Euro. Der Ready-to-build-Status wird voraussichtlich im Q2 2026 erreicht.

 

Zur Finanzierung der Weiterentwicklung des in Entwicklung befindlichen PV-Projekts und zusätzlicher Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland begibt Aream Solar Finance den 8 % Aream Green Bond 2024/2029 (klassifiziert gemäß imug/SPO).

HINWEIS ZU DEN INFORMATIONEN AUF DEN FOLGENDEN INTERNETSEITEN

Die auf den folgenden Webseiten der Aream Solar Finance GmbH (das „Unternehmen“) enthaltenen Informationen sind ausschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder Luxemburg haben. In keinem anderen Land stellen die Informationen eine Aufforderung, ein Angebot, eine Einladung zur Abgabe eines Angebots oder eine Empfehlung zur Zeichnung, zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zur Durchführung vergleichbarer Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen dar. Das Kopieren, Weiterleiten oder sonstige Übermitteln der auf den folgenden Webseiten enthaltenen Informationen ist nicht gestattet. Diese Einschränkung gilt ausdrücklich nicht für das Herunterladen des Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge) oder sonstiger Dokumente, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die auf der folgenden Webseite beschriebenen Wertpapiere für alle Anleger als Anlage geeignet sind. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren außerhalb Deutschlands, Österreichs und Luxemburgs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Österreich und Luxemburg erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts, der von der luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), gebilligt und an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß Artikel 24 und 25 der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) notifiziert wurde.

Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Wertpapierprospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

Die auf der folgenden Webseite mit all ihren Unterseiten enthaltenen Informationen und Dokumente sind nicht zur Weitergabe an US-Personen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“), Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Weitergabe rechtswidrig wäre. Die Informationen dürfen nicht von diesen Personen eingesehen oder an sie weitergegeben werden, da die auf dieser Webseite genannten Schuldverschreibungen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen oder anderen Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Weitergabe rechtswidrig wäre, angeboten oder verkauft werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze dieser Länder darstellen. Es liegt in der Verantwortung von jedem Nutzer dieser Webseite, sich über die für ihn geltenden Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Wertpapiere des Unternehmens dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

Indem Sie auf die Schaltfläche „Ich bestätige.“ klicken, bestätigen und garantieren Sie, dass (i) Sie diese Mitteilung und die Beschränkungen vollständig gelesen haben und akzeptieren, (ii) dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Luxemburg haben und (iii) dass Sie sich damit einverstanden erklären, die auf den folgenden Webseiten enthaltenen Informationen nicht an Personen zu verteilen, weiterzuleiten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, Österreich oder Luxemburg haben oder dort ansässig sind. Wenn Sie dies nicht bestätigen können, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Ich lehne ab.“.

ECKDATEN DES GREEN BONDS 2024/2029

 

Emittentin Aream Solar Finance GmbH
Finanzierungsinstrument Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO)
Emissionsvolumen Bis zu 10 Mio. Euro
Kupon 8,0 % p.a.
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
ISIN / WKN DE000A383BE0 / A383BE
Stückelung 1.000 Euro
Ausgabepreis 100 %
Angebotsfrist 27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir
Valuta 17. Juli 2024
Laufzeit 5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich)
Zinszahlung Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025)
Rückzahlungstermin 17. Juli 2029
Rückzahlungsbetrag 100 %
Sonderkündigungsrechte der Emittentin
  • Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des Nennbetrags
  • Ab 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants
  • Drittverzug
  • Negativverpflichtung
  • Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände
  • Transparenzverpflichtung
  • Positivverpflichtung
Prospekt
  • Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland.
  • Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Börsensegment Voraussichtlich ab 17. Dezember 2024: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
Financial Advisor Lewisfield Deutschland GmbH

 

Pressemitteilungen

27.05.2024, 10:00

Die Aream Solar Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, begibt mit dem Aream Green Bond (ISIN: DE000A383BE0) ihre erste depotfähige, grüne Unternehmensanleihe. Das Wertpapier wurde durch imug rating gemäß den Green Bond Principles 2021 der International Capital Market Association als Green Bond qualifiziert und bietet über die Laufzeit von fünf Jahren einen Zinssatz von 8 % p.a., der halbjährlich ausgezahlt wird. Interessierte Anleger können den Aream Green Bond 2024/2029 ab sofort über die Unternehmenswebseite (wwww.aream.de/ir) zeichnen. Die Emission wird von der Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisor betreut.

Finanzkalender

 

17. Juli 2024 Valuta-Tag des Green Bonds 2024/2029
Oktober 2024 Halbjahresabschluss 2024
17. Dezember 2024 Notierungsaufnahme des Green Bonds 2024/2029

IHRE ANSPRECHPARTNER

 

FÜR INVESTOREN

Rene Kautz
Managing Director Aream Solar Finance Gmbh

 

FÜR FINANZPRESSE

Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG