Von Christian Schnaidt, Chief Operations Officer, aream Group
Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung für Windkraftanlagen zu verbessern, hat der Bundesrat heute §9 Abs. 8 EEG (neu) zugestimmt, nach dem die Nachtkennzeichnung einer Windanlage zukünftig bedarfsgesteuert stattfinden soll. Auf diesem Weg soll die nächtliche Beleuchtung um bis zu 95 % reduziert werden um optische Störungen zu minimieren. Hintergrund sind Anwohnerbeschwerden sowie der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, die durch das Blinken möglicherweise angelockt und bei einem Zusammenstoß schwer verletzt werden könnten.
Da die Luftverkehrssicherheit allerdings ständig gewährleistet sein muss, soll die Befeuerung bedarfsgerecht über eine Radar- oder Transponderlösung gesteuert werden, wodurch die Warnlichter an Windenergieanlagen nur noch dann leuchten, wenn sich ein Flugobjekt nähert.
Die Regierungskoalition setzte beim Beschluss Ende 2018 den 1. Juli 2020 als Stichtag für die Umrüstung der 17.500 Bestandsanlagen an. Da eine solche Frist, rein für technische Planung und Umsetzung nicht zu halten war, hat die Bundesnetzagentur die Frist um ein Jahr verlängert.
Trotz der hohen finanziellen Aufwände für alle Betreiber für die Installation der Technologie von bis zu 10 – 15.000 EUR pro Windmühle, steht der Artenschutz sowie die Akzeptanz der Anwohner jederzeit im Vordergrund und hat Priorität.